Prüfungsverwaltung

Krankmeldung bei Prüfungen

Rücktritt von Prüfungen (Krankmeldung)

Ihre Erkrankung müssen Sie vor Beginn der Prüfung bei der Prüfungsverwaltung melden. Bitte nutzen Sie hierfür das Kontaktformular.

Des Weiteren muss ein Arzt Ihrer Wahl Ihre Prüfungsunfähigkeit untersuchen. Hierfür ist ausschließlich der Vordruck des Zentralen Prüfungsamts zu verwenden.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie das Formular vollständig ausfüllen (insbesondere: betroffene Prüfung(en), Datum, Ihre Unterschrift). Achten Sie auch darauf, dass der Arzt das Formular unterschreibt, mit dem korrekten Zeitraum der Leistungsbeeinträchtigung sowie  mit seinem Praxisstempel versieht.

Grundsätzlich muss das Attestformular am Tag der Prüfung ausgestellt werden. Bei längeren Erkrankungen kann ein Attestformular auch anerkannt werden, wenn es vor dem Prüfungstag ausgestellt wurde. Nachträglich ausgestellte Attestformulare können nicht anerkannt werden.
Ihr Attestformular im Original müssen Sie unverzüglich der Prüfungsverwaltung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften per Post zukommen lassen.

Universität Konstanz
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsverwaltung
Fach 137
78457 Konstanz


Wichtig: Sie werden (außer bei Orientierungsprüfungen) nicht automatisch zum nächstmöglichen Termin angemeldet.

Wann wird mein Attestformular anerkannt?  Hier einige Beispiele:

Sie fühlen sich am Samstag morgen krank und möchten die Klausur am Samstag nicht mitschreiben. Sie melden sich vor Prüfungsbeginn bei der Prüfungsverwaltung des Fachbreichs Wirtschaftswissenschaften von der Prüfung ab (bitte über das Kontaktformular).

Szenario A: Sie suchen einen Arzt bzw. eine Notfallpraxis auf, lassen das Attestformular ausfüllen und bringen es zur Post --> Sie werden von der Prüfung abgemeldet.

Szenario B: Sie gehen erst am Montag zum Arzt und reichen das Attestformular anschließend ein --> Nachträglich ausgestellte Attestformulare werden nicht anerkannt. Sie werden nicht von der Prüfung abgemeldet.

Sie fühlen sich am Donnerstag krank und möchten die Klausur am Samstag nicht mitschreiben. Sie melden sich vor Prüfungsbeginn bei der Prüfungsverwaltung des Fachbreichs Wirtschaftswissenschaften von der Prüfung ab (bitte über das Kontaktformular).

Szenario C: Sie gehen am Donnerstag zum Arzt. Der Arzt stellt eine erhebliche Leistungsbeeinträchtigung von Donnerstag bis einschließlich Samstag fest. Sie reichen das Attest fristgemäß am Fachbereich ein --> Sie werden von der Prüfung abgemeldet.

Szenario D: Sie gehen am Donnerstag zum Arzt. Der Arzt stellt eine erhebliche Leistungsbeeinträchtigung lediglich für Samstag fest --> Das Attest wurde nicht am Tag der Prüfung ausgestellt. Sie werden nicht von der Prüfung abgemeldet.

Midterm-Klausuren

Die Organisation und Abwicklung von Midterm-Klausuren obliegt den jeweiligen Lehrstühlen. Die Abwesenheitsmeldung vor einer Klausur und das Einreichen des Attests erfolgt somit am jeweiligen Lehrstuhl.

Antworten auf häufige Fragen (FAQ)

Muss ich mich zu den Prüfungen anmelden?

Ja, Sie müssen sich für Prüfungen über das Onlineportal ZEuS anmelden. Die Anmeldung ist nur innerhalb des Anmeldezeitraums und mit gültigen TAN-Nummern möglich. Den Anmeldezeitraum finden Sie auf der Seite der Prüfungsverwaltung und im ZEuS-Wiki.

Ausnahme Orientierungsprüfung: Zu den Orientierungsprüfungen werden Sie automatisch zum Haupttermin angemeldet. Bei Nichtbestehen des ersten Versuchs werden Sie automatisch zum Nachtermin angemeldet.

Kann ich mich von einer Prüfung wieder abmelden?

Ja, innerhalb des Anmeldezeitraumes können Sie sich über das Onlineportal ZEuS auch wieder abmelden.

Ausnahme Orientierungsprüfung: Eine Abmeldung von den Orientierungsprüfungen ist nicht möglich.

Was passiert, wenn ich eine Prüfung beim ersten Versuch nicht bestehe?

Für jede Prüfung gibt es eine Wiederholungsprüfung. Für die Teilnahme an der Wiederholungsprüfung müssen Sie sich über das Onlineportal ZEuS anmelden.

Ausnahme Orientierungsprüfung: Für die Orientierungsprüfungen erfolgt eine automatische Anmeldung zum nächstmöglichen Termin.

Was ist, wenn ich am Tag einer Prüfung krank bin?

Ihre Erkrankung müssen Sie vor Beginn der Prüfung bei der Prüfungsverwaltung melden.Bitte nutzen Sie hierfür das Kontaktformular.
Des Weiteren muss ein Arzt Ihrer Wahl Ihre Prüfungsunfähigkeit untersuchen. Hierfür ist ausschließlich der Vordruck des Zentralen Prüfungsamts zu verwenden.

Grundsätzlich muss das Attestformular am Tag der Prüfung ausgestellt werden. Bei längeren Erkrankungen kann ein Attestformular auch anerkannt werden, wenn es vor dem Prüfungstag ausgestellt wurde. Nachträglich ausgestellte Attestformulare können nicht anerkannt werden.

Ihr Attestformular im Original müssen Sie unverzüglich der Prüfungsverwaltung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften per Post zukommen lassen.

Universität Konstanz
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsverwaltung
Fach 137
78457 Konstanz

Bitte achten Sie darauf, dass Sie das Formular vollständig ausfüllen (insbesondere: betroffene Prüfung(en), Datum, Ihre Unterschrift). Achten Sie auch darauf, dass der Arzt das Formular unterschreibt, mit dem korrekten Zeitraum der Leistungsbeeinträchtigung sowie mit seinem Praxisstempel versieht.

Wichtig: Sie werden (außer bei Orientierungsprüfungen) nicht automatisch zum nächstmöglichen Termin angemeldet.

Wann wird mein Attestformular anerkannt? Hier einige Beispiele:

Sie fühlen sich am Samstag morgen krank und möchten die Klausur am Samstag nicht mitschreiben. Sie melden sich vor Prüfungsbeginn bei bei der Prüfungsverwaltung des Fachbreichs Wirtschaftswissenschaften von der Prüfung ab (bitte über das Kontaktformular).

Szenario A: Sie suchen einen Arzt bzw. eine Notfallpraxis auf, lassen das Attestformular ausfüllen und bringen es zur Post --> Sie werden von der Prüfung abgemeldet.

Szenario B: Sie gehen erst am Montag zum Arzt und reichen das Attestformular anschließend ein --> Nachträglich ausgestellte Attestformulare werden nicht anerkannt. Sie werden nicht von der Prüfung abgemeldet.

Sie fühlen sich am Donnerstag krank und möchten die Klausur am Samstag nicht mitschreiben. Sie melden sich vor Prüfungsbeginn bei der Prüfungsverwaltung des Fachbreichs Wirtschaftswissenschaften von der Prüfung ab (bitte über das Kontaktformular).

Szenario C: Sie gehen am Donnerstag zum Arzt. Der Arzt stellt eine erhebliche Leistungsbeeinträchtigung von Donnerstag bis einschließlich Samstag fest. Sie reichen das Attest fristgemäß am Fachbereich ein --> Sie werden von der Prüfung abgemeldet.

Szenario D: Sie gehen am Donnerstag zum Arzt. Der Arzt stellt eine erhebliche Leistungsbeeinträchtigung lediglich für Samstag fest --> Das Attest wurde nicht am Tag der Prüfung ausgestellt. Sie werden nicht von der Prüfung abgemeldet.

Was passiert, wenn ich unentschuldigt bei einer Prüfung nicht antrete?

Unentschuldigtes Fehlen wird mit der Prüfungsleistung von 5,0 (nicht bestanden) bewertet.

Wie kann ich einen Notenausdruck anfordern?

Sie können sich eine Leistungsübersicht mit Verifikationscode nun selbst aus ZEuS ausdrucken (Mein Studium > Leistungen).
Im unteren Bereich unter Bescheinigungen sind die Notenspiegel zum Download verfügbar und enthalten einen Verifikationscode (nur "positive Versuche") und einen Link zur Verifikationsseite von ZEuS, mit welchen die Echtheit des Dokuments überprüft werden kann.
In diesem Fall können wir Ihnen keinen gestempelten Notenausdruck mehr ausstellen.

Sollten Ihre Leistungsdaten noch in StudIS geführt werden, ist die Ausgabe eines Verifikationscodes technisch leider nicht möglich.
In diesem Fall beantragen Sie bitte einen Notenausdruck über das Kontakformular der Prüfungsverwaltung.

Bitte folgen Sie bei Ihrer Anfrage dem folgenden Vorgehen:

  • Wählen Sie als Thema "Antrag auf Notenausdruck";
  • Geben Sie im Textteil Ihrer Nachricht die Anzahl der Exemplare in deutscher und/oder englischer Sprache an und wie das Dokument abgeholt oder zugesandt werden soll (per E-Mail, per Post, evtl. Adresse).

Falls Sie einen speziellen Vordruck verwenden müssen, können Sie diesen über das Kontaktformular als Anhang hochladen.

Wie beantrage ich eine Praktikumsbescheinigung?

Falls Sie für Ihre Bewerbung oder Ihren Praktikumsplatz eine Bescheinigung über ein Pflichtpraktikum benötigen, stellen Sie bitte eine Anfrage über unser Kontaktformular.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei Ihrer Anfrage die Form des Praktikums (z.B. 6-wöchiges Praktikum, Praxissemester,...) entsprechend der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs angeben müssen.

Genauere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bachelor Wirtschaftswissenschaften und des Bachelor Finanzmathematik.