Alles über Praktika
Praxissemester, kürzeres Pflichtpraktikum, Schulpraktika
Pflichtpraktika
Mit einem Praktikum im In- oder Ausland legen Sie schon im Studium die Weichen für Ihre Karriere. Welche Pflichtpraktika im Studium vorgesehen sind, hängt davon ab, welches Profil Sie wählen.
Profile Applied Economics, Business Economics, International Finance und Psychologie und Personal
- 4, 5 Monate Praktikum im flexiblen Semester
- 6 Wochen Praktikum, wenn Sie im flexiblen Semester kein langes Praktikum gemacht haben
Profil Wirtschaftspädagogik
- 6 Wochen Praktikum im Unternehmen
- 4 Wochen Schulpraktikum
- besondere Bestimmungen in Bezug auf den Vorbereitungsdienst für das höhere Lehramt
Nähere Details finden Sie in der Prüfungsordnung, § 23.
Bescheinigung für ein Pflichtpraktikum
Sie brauchen für eine Bewerbung oder Ihren Praktikumsplatz eine Bestätigung, dass Sie ein Pflichtpraktikum machen müssen? Eine solche Bestätigung stellen wir Ihnen auf Antrag gerne aus. Bitte nutzen Sie für Ihre Anfrage das Kontaktformular für Studierende.
Praktikum anerkennen lassen
Um Ihr Praktikum anerkennen zu lassen, benötigen Sie:
- den ausgefüllten Antrag auf Anerkennung eines Praktikums
- ein Zeugnis Ihres Arbeitgebers, unterschrieben von Ihrem Vorgesetzten oder der Personalabteilung, mit folgenden Angaben:
- Arbeitgeber
- Praktikumszeitraum
- regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit
- Abteilung
- Aufgabengebiet
Bitte reichen Sie den Antrag mit Zeugniskopie als PDF von Ihrem Uni-E-Mail-Account aus bei der Studienberatung ein. Sie sehen in ZEuS, wenn Ihr Praktikum anerkannt wurde.