Prüfungen

Vom ersten Semester bis zur Masterarbeit

Sie haben bei Klausuren aus dem Fachbereich Wirtschaftswissenschaften in jedem Semester zwei Möglichkeiten, Prüfungen zu schreiben:

  • Haupttermin im Februar bzw. Juli
  • Nachtermin im April bzw. Oktober

Für alle Prüfungen melden Sie sich im jeweiligen Prüfungsanmeldezeitraum über Studis direkt an. Prüfungen in Ihrem Zweitfach: Bitte denken Sie daran, dass andere Fachbereiche andere Anmeldezeiträume haben können und informieren Sie sich entsprechend.

Masterarbeit

Die Masterarbeit können Sie im Bereich Wirtschaftspädagogik, Wirtschaftswissenschaften oder im gewählten und eingetragenen Wahlpflichtfach schreiben. Sie können Ihre Masterarbeit sowohl im Winter- als auch im Sommersemester anmelden - die Anmeldezeiträume finden Sie im Dokument "Wichtige Termine".

In der Regel schreiben im Wintersemester weniger Studierende ihre Masterarbeit, sodass sich die Chancen erhöhen, bei der Betreuerin / dem Betreuer Ihrer Wahl Ihre Masterarbeit schreiben zu können.

Die Regelungen zur Masterarbeit finden Sie in §§ 17 und 18 bzw. §§ 24 und 25 der Prüfungsordnung.

Voraussetzungen: 65 ECTS und ein Hauptseminar aus dem erziehungswissenschaftlichen Bereich

Wann anmelden? Spätestens fünf Monate nach dem Bestehen der letzten studienbegleitenden Prüfung

 Was Sie brauchen:

 

 

  • Formular Anmeldung zur Masterarbeit
  • Erklärung zum Prüfungsanspruch
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung

 Wo? 

Ihre Anmeldung zur Masterarbeit können Sie im Anmeldezeitraum persönlich bei Frau Herbst während ihrer Sprechzeiten in F259 abgeben ODER per Email an die folgende Adresse senden:

Annette.Herbst (pruefungsverwaltung.wiwi@uni-konstanz.de)

Der viermonatige Bearbeitungszeitraum beginnt in der Regel fünf Wochen nach der Anmeldung. Ihr Thema schicken wir Ihnen rechtzeitig vorher per Einschreiben und per E-Mail zu.

Schreiben

Wenn Sie Unterstützung im Schreibprozess brauchen, hilft Ihnen das Schreibzentrum gerne weiter.

Der Umfang der Masterarbeit sollte nach Absprache mit der jeweiligen Betreuerin / dem jeweiligen Betreuer 60-90 Seiten nicht überschreiten.

Ihr Thema ist verbindlich. Bevor Sie Ihre Masterarbeit in Druck geben, prüfen Sie bitte, ob auf dem Titelblatt Ihr Thema exakt so steht, wie wir es Ihnen im Brief mitgeteilt haben.

Wir empfehlen Ihnen eine Bindung mit weichem Karton mit Rückenband. Bitte verzichten Sie auf Ringbuchbindung und steifen Karton.

 

 

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Frist verlängern

Nur in besonderen Ausnahmefällen, die nicht von Ihnen zu vertreten sind, kann die Frist um bis zu zwei Monate verlängert werden. Wenn Sie krank sind, beantragen Sie die Fristverlängerung mit einem ärztlichen Attest, ansonsten mit einem formlosen begründeten Antrag (abzugeben in der Prüfungsverwaltung).


Wenn der Hinderungsgrund nach der Verlängerung weiter besteht, erhalten Sie ein neues Thema, sobald Sie wieder prüfungsfähig sind.

Abgeben

Bitte reichen Sie ein:

  • die Erklärung, dass Sie Ihre Arbeit selbständig verfasst haben und ob Sie einer Veröffentlichung Ihrer Arbeit in der Bibliothek zustimmen (Blatt 3 der Anmeldung, bitte nicht in die Arbeit einbinden lassen)
  • Ihre Kontaktadresse nach dem Studium (Blatt 4 der Anmeldung, bitte nicht in die Arbeit einbinden lassen)
  • eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • drei Exemplare Ihrer Masterarbeit in der Prüfungsverwaltung
  • pdf-Datei per E-Mail an die Prüfungsverwaltung

Sie können Ihre Masterarbeit auch per Post einsenden. Bitte achten Sie dann darauf, dass das Absendedatum (spätestens Ihr Abgabedatum) auf dem Umschlag zu erkennen ist.

Abwarten

Die Gutachten schicken wir Ihnen in der Regel nach sechs Wochen per Post zu.

Antworten auf häufige Fragen

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit ich mit der Masterarbeit beginnen kann?

Dies ist möglich wenn 65 Credits und eines der beiden Hauptseminare absolviert wurde.

Welche Formalien muss ich bei der Masterarbeit beachten?

Die Masterarbeit muss angemeldet werden. Hierzu muss das Anmeldeformular im Anmeldezeitraum abgegeben werden. Der Anmeldezeitraum zur Masterarbeit fällt i.d.R. mit dem Anmeldezeitraum zu den schriftlichen Prüfungsleistungen im März bzw. im September des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften zusammen.

Falls Sie im Bereich Wirtschaftspädagogik Ihre Masterarbeit schreiben möchten beachten Sie bitte die Meldemodalitäten des jeweiligen Dozierenden. Bei allen drei Lehrstühlen muss beispielweise ein schriftlicher Themenvorschlag (Exposé) eingereicht werden.

Wann beginnt der offizielle Bearbeitungszeitraum?

In der Regel beginnt der offizielle Bearbeitungszeitraum ca. 5 Wochen nach der Anmeldung. Der Bearbeitungszeitraum beträgt 4 Monate. Die Dauer für die Erstellung des Gutachtens beträgt ca. 6 Wochen nach Abgabe.

Wie viele Seiten sollte die Masterarbeit umfassen?

Nach Absprache mit dem jeweiligen Dozenten zwischen 60-90 Seiten.

Wann sollte ich die Masterarbeit schreiben?

Wenn die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, kann die Masterarbeit im Sommer- oder im Wintersemester geschrieben werden. Es bietet sich an, diese im Wintersemester zu schreiben, da hier aus Erfahrung weniger Studierende ihre Masterarbeit schreiben wollen und so der Andrang bei den Dozierenden geringer ist.

Kann ich während oder nach der Masterarbeit noch Kurse belegen?

Ja, wichtig zur Anmeldung ist nur die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen.

Wann werde ich exmatrikuliert, wenn ich die Masterarbeit im letzten Semester absolviere?

Wenn Sie nicht aktiv werden und die Masterarbeit Ihre letzte zu erbringende Leistung für Ihren Abschluss ist, erfolgt die Exmatrikulation von Gesetzes wegen zum Ende des Semesters, in welchem Sie die Masterarbeit schreiben und abgeben. Sie können Sich jedoch auch für ein weiteres Semester rückmelden, da die Eintragung der Masterarbeitsnote und die Zeugniserstellung erst im Folgesemester erfolgen.

Bitte beachten Sie: Eine Exmatrikulation von Gesetzes wegen sollte von Ihnen nachträglich in eine beantragte Exmatrikulation umgewandelt werden. Letztere benötigen Sie für die Ausstellung von Bescheinigungen z.B. zur Vorlage bei der gesetzlichen Rentenversicherung oder zur Immatrikulation an einer anderen Hochschule (§ 62 Abs. 5 LHG in Verbindung mit § 8 Abs. 4 Satz 2 und 3 Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Universität Konstanz - ZImmO). Die Umwandlung wird deshalb dringend empfohlen!