Prüfungen
Vom ersten Semester bis zur Masterarbeit
Sie haben bei Klausuren aus dem Fachbereich Wirtschaftswissenschaften in jedem Semester zwei Möglichkeiten, Prüfungen zu schreiben:
- Haupttermin im Februar bzw. Juli
- Nachtermin im April bzw. Oktober
Für alle Prüfungen melden Sie sich im jeweiligen Prüfungsanmeldezeitraum über Studis direkt an. Prüfungen in Ihrem Zweitfach: Bitte denken Sie daran, dass andere Fachbereiche andere Anmeldezeiträume haben können und informieren Sie sich entsprechend.
Prüfungstermine MSc Wirtschaftspädagogik
Formulare
Masterarbeit
Die Masterarbeit können Sie im Bereich Wirtschaftspädagogik, Wirtschaftswissenschaften oder im gewählten und eingetragenen Wahlpflichtfach schreiben. Sie können Ihre Masterarbeit sowohl im Winter- als auch im Sommersemester anmelden - die Anmeldezeiträume finden Sie im Dokument "Wichtige Termine".
In der Regel schreiben im Wintersemester weniger Studierende ihre Masterarbeit, sodass sich die Chancen erhöhen, bei der Betreuerin / dem Betreuer Ihrer Wahl Ihre Masterarbeit schreiben zu können.
Die Regelungen zur Masterarbeit finden Sie in §§ 17 und 18 bzw. §§ 24 und 25 der Prüfungsordnung.
Antworten auf häufige Fragen
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit ich mit der Masterarbeit beginnen kann?
Dies ist möglich wenn 65 Credits und eines der beiden Hauptseminare absolviert wurde.
Welche Formalien muss ich bei der Masterarbeit beachten?
Die Masterarbeit muss angemeldet werden. Hierzu muss das Anmeldeformular im Anmeldezeitraum abgegeben werden. Der Anmeldezeitraum zur Masterarbeit fällt i.d.R. mit dem Anmeldezeitraum zu den schriftlichen Prüfungsleistungen im März bzw. im September des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften zusammen.
Falls Sie im Bereich Wirtschaftspädagogik Ihre Masterarbeit schreiben möchten beachten Sie bitte die Meldemodalitäten des jeweiligen Dozierenden. Bei allen drei Lehrstühlen muss beispielweise ein schriftlicher Themenvorschlag (Exposé) eingereicht werden.
Wann beginnt der offizielle Bearbeitungszeitraum?
In der Regel beginnt der offizielle Bearbeitungszeitraum ca. 5 Wochen nach der Anmeldung. Der Bearbeitungszeitraum beträgt 4 Monate. Die Dauer für die Erstellung des Gutachtens beträgt ca. 6 Wochen nach Abgabe.
Wie viele Seiten sollte die Masterarbeit umfassen?
Nach Absprache mit dem jeweiligen Dozenten zwischen 60-90 Seiten.
Wann sollte ich die Masterarbeit schreiben?
Wenn die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, kann die Masterarbeit im Sommer- oder im Wintersemester geschrieben werden. Es bietet sich an, diese im Wintersemester zu schreiben, da hier aus Erfahrung weniger Studierende ihre Masterarbeit schreiben wollen und so der Andrang bei den Dozierenden geringer ist.
Kann ich während oder nach der Masterarbeit noch Kurse belegen?
Ja, wichtig zur Anmeldung ist nur die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen.
Wann werde ich exmatrikuliert, wenn ich die Masterarbeit im letzten Semester absolviere?
Wenn Sie nicht aktiv werden und die Masterarbeit Ihre letzte zu erbringende Leistung für Ihren Abschluss ist, erfolgt die Exmatrikulation von Gesetzes wegen zum Ende des Semesters, in welchem Sie die Masterarbeit schreiben und abgeben. Sie können Sich jedoch auch für ein weiteres Semester rückmelden, da die Eintragung der Masterarbeitsnote und die Zeugniserstellung erst im Folgesemester erfolgen.
Bitte beachten Sie: Eine Exmatrikulation von Gesetzes wegen sollte von Ihnen nachträglich in eine beantragte Exmatrikulation umgewandelt werden. Letztere benötigen Sie für die Ausstellung von Bescheinigungen z.B. zur Vorlage bei der gesetzlichen Rentenversicherung oder zur Immatrikulation an einer anderen Hochschule (§ 62 Abs. 5 LHG in Verbindung mit § 8 Abs. 4 Satz 2 und 3 Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Universität Konstanz - ZImmO). Die Umwandlung wird deshalb dringend empfohlen!