Global studieren
an einer unserer Partneruniversitäten in Asien, Australien/Neuseeland, Afrika und Nord- und Südamerika
Das International Office berät und unterstützt Studierende zu weltweiten Austauschabkommen, mit denen die Universität Verträge hat. Es bestehen Austauschpartnerschaften mit weiteren 50 Hochschulen in Asien, Australien/Neuseeland, Afrika und Nord- und Südamerika, teilweise auch in sog. Landesprogrammen mit Bundesstaaten in den USA, Kanada, Australien und Mexiko. Ihr Vorteil: Bei einem Austausch zahlen Sie keine Studiengebühren. Außerdem unterstützen wir Sie innerhalb dieser Programme beim Zulassungsprozess an der Gasthochschule sowie bei anderen administrativen Fragen (ggf. Visum, Krankenversicherung etc.). Die Bewerbung ist umfangreich, d.h. Sie brauchen eine längere Vorlaufzeit, auch wegen des Gutachtens (siehe unten). Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen! Auf eine Bewerbung erfolgt immer ein Interview.
Die Beratung für 'Global' erfolgt ausschließlich im International Office; nur die Kursanrechnung wird mit dem Fachbereich besprochen.
Fristen für die Beantragung eines Gutachtens
Bewerbungsfrist International Office | Gutachten am Fachbereich beantragen bis | |
1. Juni | 15. Mai | |
1. August | 15. Juli | |
1. November | 15. Oktober | |
15. Januar | 15. Dezember | |
1. Februar | 15. Januar |
Gutachten für ein Auslandsstudium (nur GLOBAL!)
Mithilfe des Onlineformulars können Sie als Bachelorstudierende/r von einem Lehrenden aus dem Fachbereich Wirtschaftswissenschaften die Ausstellung eines Gutachtens erbitten.
- Bitte schicken Sie nach Absenden des Gutachten Antrages, in einem Email an die jeweilige Professorin/den jeweiligen Professor eine Übersicht Ihrer Prüfungsleistungen. Bitte schreiben Sie im Betreff: Anlage zu Auslandsstudiengutachten. Und im Text: ... Demnächst erhalten Sie Informationen zu einem Gutachten für ein Auslandsstudium vom Team Internationalisierung. Dazu übersende ich Ihnen eine Übersicht meiner Prüfungsleistungen. Vielen Dank, ...
- Die Information aus Ihrem Onlineantrag wird dem/der gewünschten GutachterIn einige Tage nach Eingang zugeleitet. Diese/r leitet das Gutachten dann direkt dem IO weiter.
- Sollten Sie ein Gutachten für eine Bewerbung brauchen, die nicht über das International Office läuft, kalkulieren Sie bitte eine 4 wöchige Bearbeitungszeit.
- Das Gutachten für eine Bewerbung über unser International Office wird direkt elektronisch dorthin geschickt. Für andere Bewerbungen erbitten wir eine genaue Angabe, an wen wir das Gutachten wie schicken sollen.
Bitte beachten Sie:
- Herr Schropp (Mathe I und II) erstellt Gutachten nur für Studierende, welche bei ihm ein Tutoriat geleitet haben. In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Schropp und füllen diese Maske nicht aus.
- ALLE Angaben in dem Formular bitte auf Englisch.
- Nicht mit einem Smartphone oder IPad ausfüllen - der Antrag kommt dann nicht an.
- Sollten Sie einen Hiwijob an einem Lehrstuhl im Fachbereich innehaben, wenden Sie sich bitte direkt an den Inhaber.
- Wenn Sie ein Gutachten von einem Gastdozenten haben wollen, bitte wenden Sie sich direkt an den Dozenten/die Dozentin.
- Sollten Sie für Ihre Bewerbung 2 Gutachten benötigen, so können Sie das zweite Gutachten erst dann beantragen, wenn Sie vom IO von einer tatsächlichen Nominierung erfahren haben. Sie sollten sich dann bitte sofort mit uns in Verbindung setzen, sodass das Gutachten dann schnell an das IO geschickt werden kann.
- Masterstudierende im Double-Degree Programm wenden sich bitte an Prof. Dr. Hahn.
- Masterstudierende wenden sich bitte direkt an den gewünschten Professor.
- Gutachten für ein Fulbright oder ein DAAD Stipendium: bitte besprechen Sie Ihr Vorhaben mit den Koordinatorinnen für Internationalisierung und wenden Sie sich dann direkt an die gewünschten Gutachter. Es ist entscheidend, dass diese Sie zumindest in einem längeren Gespräch kennenlernen und Ihre Motivation selbst zu hören bekommen. Es läuft also nicht über diese Gutachtenmaske.