Studierende auf der Universitätsterasse
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Für einen Studienplatz bewerben

Studienbeginn im Wintersemester

Die wichtigsten Infos in Kürze:

  • Bewerbungsfrist: 15. September
  • Studienbeginn: nur im Wintersemester
  • Online-Bewerbung ab Mitte Mai für das kommende Wintersemester
  • Zulassungsvoraussetzung: Allgemeine Hochschulreife (z. B. Abitur), fachgebundene Hochschulreife oder eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung, die als gleichwertig anerkannt wird.
  • Wenn Sie die fachgebundene Hochschulreife (Fachabitur) oder die Fachhochschulreife besitzen, aber ein Fach studieren möchten, für welches Sie nicht zugangsberechtigt sind, können Sie die Deltaprüfung ablegen.

Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Abschlusszeugnis anerkannt wird (z.B. weil Sie nicht in Deutschland Abitur gemacht haben), kontaktieren Sie gerne die zuständige Ansprechperson im Team Bewerbung und Immatrikulation.

Wir freuen uns über Ihr Interesse am BSc Wirtschaftswissenschaften! Wie Sie sich bewerben erfahren Sie hier ...

Und hier geht es direkt zur Bewerbung ...

Externe Seite

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Weitere Informationen finden Sie auf unserer Datenschutzerklärung .

Antworten auf häufige Fragen

Wie kann ich mich bewerben?

Bitte bewerben Sie sich über unser Online-Portal ZEuS.

Weitere Informationen für deutsche und internationale BewerberInnen finden Sie auf den Bewerbungs-Seiten der Universität.

Kann ich mich auch schon bewerben, wenn ich mein Abiturzeugnis noch nicht habe?

Nein, bitte bewerben Sie sich erst dann, wenn Sie Ihr Abiturzeugnis erhalten haben. Ihr Zeugnis erhalten Sie rechtzeitig vor dem Bewerbungsschluss.

Welche Mathe-Kenntnisse werden vorausgesetzt?

Unser Fachbereich hat eine mathematisch-statistische Ausrichtung - Mathematik und Statistik sind essentielle Bestandteile des Studiums. Grundsätzlich sind Sie mit (sehr guten bis guten) Mathekenntnissen aus der Schule gut ausgestattet - alles Weitere lernen Sie im Studium. Wenn Sie gut vorbereitet ins Studium starten möchten, polieren Sie Ihre Mathekenntnisse in unserem Mathevorkurs auf.

Welche Sprachkenntnisse werden vorausgesetzt?

Wir setzen Englischkenntnisse auf Abiturniveau voraus. Im Studium werden Sie ab dem ersten Semester auch Kurse auf Englisch belegen und eignen sich dabei das notwendige Fachvokabular an. Auch können Sie im Sprachlehrinstitut einen Englisch-Kurs für Wirtschaftswissenschaftler:innen belegen.

Was kann ich mir anrechnen lassen, wenn ich eine kaufmännische Ausbildung abgeschlossen habe?

Bei Vorlage einer kaufmännischen Ausbildung kann das Modul „Schwerpunkt Steuerung und Kontrolle“ der kaufmännischen Ausbildung für die Pflichtveranstaltung „Grundlagen des betrieblichen Rechnungswesens“ angerechnet werden.

Von einer anderen Hochschule wechseln und in ein höheres Fachsemester einsteigen

  • Der Einstieg in ein höheres Fachsemester ist auch zum Sommersemester möglich
  • Bewerbungsfrist: 15. Januar (Sommersemester) bzw. 15. Juli (Wintersemester)
  • Eine Zulassung ist nur möglich, wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen - bitte kontaktieren Sie uns, bevor Sie sich bewerben

Anrechnung von bisher erbrachten Prüfungsleistungen

Gerne stehen wir Ihnen bei Anfrage bezgl. der Anrechnung von Kursen, die Sie an Ihrer bisherigen Universität erfolgreich besucht haben, zur Verfügung. Da unser Fachbereich eine sehr mathematisch-statistisch-empirisch-theoretische Ausrichtung hat, ist die Anrechnung von Kursen, die eine angewandte Ausrichtung haben, in den allermeisten Fällen nicht möglich.

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Wir müssen Sie ausnahmslos immer in das nächsthöhere Semester einstufen
  • In den ersten zwei Semestern müssen unsere Studierenden eine Orientierungsprüfung (O-Prüfung) absolvieren. Sie besteht aus dem erfolgreichen Abschließen folgender Kurse:
  1. Einführung in die Volkswirtschaftslehre
  2. Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler I (1. Semester)
  3. Microeconomics I
  4. Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler II (2. Semester)
  • Wenn wir Sie z.B. in das zweite Fachsemester einstufen müssten, so müssen Sie die Äquivalente zu Volkswirtschaftslehre, Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler I vor dem Wechsel absolviert haben.

Vorabanfrage: Wenn Sie herausfinden möchten, ob sich ein Wechsel anbietet (bis 4 Wochen vor Ablauf der Bewerbungsfrist)

 

Auf Anfrage schicken wir Ihnen gerne einen Link, damit Sie in unsere Cloud alle relevanten Unterlagen hochladen können. Alternativ können Sie diese auch via Mail an das Internationalisierungs-Team senden.

Wir benötigen von Ihnen:

  • Den Anrechnungsantrag: Bitte vermerken Sie die Konstanzer Kurse, zu denen Sie Ihre Kurse als Äquivalent ansehen würden. Es muss eine 2/3 Überschneidung zu den in Konstanz zu erwerbenden Kompetenzen (inhaltlich und methodisch) vorliegen, um für eine Anrechnung in Betracht zu kommen.
  • Eine Gegenüberstellung der Inhalte Ihrer und unserer Kurse gegenüberstellen, Überschneidungen bitte in unterschiedlichen Farben markieren.
  • Detaillierte Kursbeschreibungen zu jedem Kurs (als Links in dem o.a. Dokument)

Wir bearbeiten Ihre Voranfrage sehr gerne, wenn wir binnen einer Woche nach Ihrer ersten Anfrage Ihre kompletten Unterlagen erhalten haben. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Bewerbung


Je nach Anweisung der Zulassungsstelle: bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung bei:

  • Den Anrechnungsantrag: Bitte vermerken Sie die Konstanzer Kurse, zu denen Sie Ihre Kurse als Äquivalent ansehen würden. Es muss eine 2/3 Überschneidung zu den in Konstanz zu erwerbenden Kompetenzen (inhaltlich und methodisch) vorliegen, um für eine Anrechnung in Betracht zu kommen. Bitte listen Sie hier auch Kurse auf, für die Sie die Noten erst nach Bewerbungsschluss nachreichen werden.
  • Eine Gegenüberstellung der Inhalte Ihrer und unserer Kurse gegenüberstellen, Überschneidungen bitte in gelb markieren.
  • Detaillierte Kursbeschreibungen zu jedem Kurs (als Links in dem o.a. Dokument)
  • Wenn Sie bereits eine Vorabanfrage gemacht hatten: Unsere Antwort auf Ihre Anfrage

Ein Antrag auf Anrechnung von Basis- und Pflichtkursen kann nur im Zusammenhang mit einer Bewerbung eingereicht werden. Spätere Anerkennungsanträge können nur für den Wahlbereich eingereicht werden. Nachgereichte Noten für die Zulassung zum Wintersemester müssen bis zum 15. September und für die Zulassung zum Sommersemester bis zum 15. März im Fachbereich vorliegen.