Prüfungen
Vom ersten Semester bis zur Masterarbeit
Sie haben bei Klausuren aus dem Fachbereich Wirtschaftswissenschaften in jedem Semester zwei Möglichkeiten, Prüfungen zu schreiben:
- Haupttermin im Februar bzw. Juli
- Nachtermin im April bzw. Oktober
Für alle Prüfungen melden Sie sich im jeweiligen Prüfungsanmeldezeitraum direkt über ZEuS an. Zu den Möglichkeiten, sich wieder von Prüfungen abzumelden, werden Sie über den Emailverteiler des Studiengangs zu Beginn der Anmeldephase informiert.
Am Fachbereich Mathematik gibt es ebenfalls jeweils Haupt- und Nachtermin für jedes Semester. Bitte informieren Sie sich direkt auf dieser Webseite über Termine und Anmeldezeiträume für die Mathe-Klausuren.
Masterarbeit
Ihre Masterarbeit können Sie in den Fachbereichen Mathematik oder Wirtschaftswissenschaften schreiben.
Die Regelungen zur Masterarbeit finden Sie in §§ 17 und 18 (PO 2017) bzw. 24 und 25 (PO 2023) Ihrer Prüfungsordnung.
Masterarbeit am FB Wirtschaftswissenschaften
Masterarbeit am FB Mathematik
Formulare
- Haerteantrag-MSc_Finanzmathematik_PO2017.pdf (PDF, 2 MB)
- MSc_FiMa_PO_2023_Haerteantrag.pdf (PDF, 1 MB)
- Antrag_Masterarbeit_FB_Wiwi_PO2017.pdf (PDF, 778 KB)
- PO_2023_Antrag_Masterarbeit_FiMa_Wiwi.pdf (PDF, 780 KB)
- PO_2023_Antrag_Masterarbeit_FiMa_Mathematik_01.pdf (PDF, 526 KB)
- PO_2023_Antrag_Masterarbeit_FiMa_Mathematik_01.pdf (PDF, 526 KB)
- PO_2017_Antrag_Masterarbeit_FiMa_Mathematik.pdf (PDF, 526 KB)
Prüfungen
Muss ich mich zu den Vorlesungen und Prüfungen anmelden?
An der Universität Konstanz belegen Sie zu Beginn jedes Semesters die Veranstaltungen, die Sie besuchen möchten, über ZEuS. So erhalten Sie z. B. Zugang zu den Lehrmaterialien auf ILIAS. Die verbindliche Anmeldung zu den Prüfungen findet i. d. R. erst im Anmeldezeitraum, ebenfalls über ZEuS statt. Ausnahmen gelten beispielsweise von Seminaren, hierüber werden Sie bei der Anmeldung informiert. Über die Möglichkeiten, sich von Prüfungen wieder abzumelden, werden Sie zu Beginn des Anmeldezeitraums (FB Wiwi) bzw. über die Webseite (FB Mathe) informiert.
Was passiert, wenn ich eine Klausur im ersten Versuch nicht bestehen sollte?
Für jede Prüfung gibt es eine Wiederholungsprüfung. Zu dieser melden Sie sich über ZEuS an.
Wenn Sie auch die Wiederholungsprüfung nicht bestehen, können Sie einen Antrag auf eine zweite Wiederholungsprüfung stellen. Die Regelungen hierzu finden Sie in Ihrer Prüfungsordnung. Das entsprechende Formular finden Sie auf dieser Webseite.
Wenn Sie in der PO 2023 studieren, beachten Sie bitte, dass der Antrag auf die zweite Wiederholungsprüfung spätestens zwei Monate nach der Notenbekanntgabe vorliegen muss.
Was ist, wenn ich am Tag einer Prüfung krank sein sollte?
Informieren Sie sich auf der Seite der Prüfungsverwaltung.
Wie berechne ich meine Endnote?
Die Regelungen finden Sie in Ihrer Prüfungsordnung. Einen Notenausdruck können Sie auf ZEuS erstellen. Wenn Sie die Variante mit Verifikationscode wählen, kann der Empfänger überprüfen, dass es sich um ein von der Universität Konstanz ausgestelltes Dokument handelt.