Pflichtpraktika in PO 2015 und 2010
Mit einem Praktikum im In- oder Ausland legen Sie schon im Studium die Weichen für Ihre Karriere. Welche Pflichtpraktika im Studium vorgesehen sind, hängt davon ab, welche Vertiefungsrichtung Sie wählen.
Vertiefungsrichtungen Quantitative Ökonomik, Personalentwicklung, Internationale Finanzökonomik, Angewandte Ökonomik
- 4, 5 Monate Praktikum im flexiblen Semester
- 6 Wochen Praktikum, wenn Sie im flexiblen Semester kein langes Praktikum gemacht haben
Vertiefungsrichtung Wirtschaftspädagogik
- 6 Wochen Praktikum im Unternehmen
- 4 Wochen Schulpraktikum
- besondere Bestimmungen in Bezug auf den Vorbereitungsdienst für das höhere Lehramt
Vertiefungsrichtung Psychoökonomik
- 6 Wochen Praktikum
Nähere Details finden Sie in der Prüfungsordnung, §10.
Praktikum anerkennen lassen
Um Ihr Praktikum anerkennen zu lassen, benötigen Sie:
- den ausgefüllten Antrag auf Anerkennung eines Praktikums
- ein Zeugnis Ihres Arbeitgebers, unterschrieben von Ihrem Vorgesetzten oder der Personalabteilung, mit folgenden Angaben:
- Arbeitgeber
- Praktikumszeitraum
- regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit
- Abteilung
- Aufgabengebiet
Bitte reichen Sie den Antrag mit Zeugniskopie als PDF von Ihrem Uni-E-Mail-Account aus bei der Studienberatung ein. Sie sehen in ZEuS, wenn Ihr Praktikum anerkannt wurde.
Downloads
- Antrag_auf_Anerkennung_eines_Praktikums_ab_2024.pdf (PDF, 142 KB)
- Richtlinien_fuer_PRAKTIKUM_B.Sc._Wirtschaftswissenschaften-1.pdf (PDF, 22 KB)
- VTR_B_Bescheinigung_Modul_I.pdf (PDF, 25 KB)
- VTR_B_Kaufmaennisches_Praktikum-_Info_Kultusministerium_2016.pdf (PDF, 265 KB)
- VTR_B_Leitfaden_Schulpraxissemester_WiPaed.pdf (PDF, 41 KB)
- VTR_B_Merkblatt_Schulpraktikum.pdf (PDF, 238 KB)